1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs") gelten für
sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der ConProMa
GmbH (nachfolgend "ConProMa" oder "wir") und ihren Kunden im Bereich Lüftung, Kälte,
Klima, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Technik und Sanitär.
Die AGBs regeln
sämtliche Aspekte der Geschäftsbeziehung, einschließlich Angebote, Verträge, Lieferungen,
Leistungen, Zahlungen und Gewährleistungen.
1.2 Soweit der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder auf andere
Vertragsbedingungen hinweist, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn ConProMa ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1 ConProMa erbringt umfassende Consulting- und Projektmanagementdienstleistungen im
oben genannten Tätigkeitsfeld. Dies umfasst die Analyse von Kundenanforderungen, die
Planung von Projekten, technische Beratung, Umsetzungskoordination, Qualitätssicherung
und Projektdokumentation.
2.2 Die genauen Leistungen, ihre Umfänge, Dauer, Konditionen und Kosten ergeben sich aus
individuellen, schriftlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen, die von
ConProMa und dem Kunden gemeinsam unterzeichnet wurden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsziel: Die Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere
Zahlungsfristen vereinbart wurden.
3.2 Zahlungsmittel: Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung auf das in der Rechnung
angegebene Bankkonto von ConProMa. Andere Zahlungsmethoden bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung zwischen ConProMa und dem Kunden.
3.3 Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug berechnet ConProMa Verzugszinsen in Höhe von
[2]% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Weitere
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4. Rechnungsprüfung
Der Kunde ist berechtigt, die erhaltene Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab dem
Rechnungsdatum auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige
Unstimmigkeiten oder Fehler sind ConProMa unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine schriftliche Mitteilung innerhalb dieser Frist, gelten die Rechnungen als
akzeptiert und korrekt
5. Haftung und Gewährleistung
5.1
Haftung: ConProMa haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ConProMa nur im Falle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt
ist.
5.2 Gewährleistung: ConProMa gewährleistet, dass ihre Dienstleistungen mit der gebotenen
Sorgfalt und Fachkompetenz erbracht werden. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel
oder Abweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Erbringung
der jeweiligen Leistung, schriftlich zu melden.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
ConProMa verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die
im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden. Die Datenschutzbestimmungen der
ConProMa sind in einer separaten Datenschutzerklärung festgehalten und bilden einen
integrierten Bestandteil dieser AGBs.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort: Sämtliche Leistungen, Lieferungen und Zahlungen haben ihren
Erfüllungsort am Hauptsitz von ConProMa in Weißenburg.
7.2 Gerichtsstand: Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs oder der
Geschäftsbeziehung resultierende Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Hauptsitz der
ConProMa GmbH der ausschließliche Gerichtsstand.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.